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Europäischer Gerichtshof sagt, dass TikTok-Besitzer sich nicht vor dem Gesetz der EU drücken können, das gegen digitale Riesen vorgeht

LONDON (AP) — Der Eigentümer von TikTok, ByteDance, kann sich laut einem Urteil eines EU-Gerichts vom Mittwoch nicht vor der Verfolgung der digitalen Riesen durch die EU drücken, das Video-Sharing-Plattform fällt unter ein neues Gesetz, das auch Apple, Google und Microsoft betrifft.

Das General Court der EU wies ByteDances rechtliche Herausforderung gegen die Einstufung als Online-"Gatekeeper" zurück, die zusätzliche Verpflichtungen nach dem Digital Markets Act der 27 Mitgliedsstaaten beinhalten.

Das Regelwerk, auch bekannt als DMA, trat in diesem Jahr in Kraft und zielt darauf ab, die Dominanz von Big Tech-Unternehmen einzudämmen und den Online-Wettbewerb gerechter zu gestalten, indem den Verbrauchern mehr Auswahlmöglichkeiten geboten werden.

TikTok hat argumentiert, dass es kein Gatekeeper sei, sondern die Rolle eines neuen Wettbewerbers in den sozialen Medien übernehme, der sich mit etablierten Playern wie Facebook und dem Eigentümer von Instagram, Meta, anlegt.

Die Richter entschieden jedoch, dass TikTok seit 2018 „erfolgreich war, seine Nutzerzahl sehr schnell und exponentiell zu steigern“ und dass es „seine Position rasch gefestigt und in den folgenden Jahren sogar gestärkt hat“.

„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung“, erklärte das Unternehmen in einer vorbereiteten Stellungnahme. „TikTok ist eine Herausforderer-Plattform, die wichtigen Wettbewerb für etablierte Akteure bietet.“ TikTok gab an, seine nächsten Schritte zu prüfen, und wies darauf hin, dass es bereits Maßnahmen ergriffen hat, um den DMA einzuhalten.

Der Digital Markets Act trat im März in Kraft und enthält eine Liste von Dos und Don'ts für große Tech-"Gatekeeper"-Unternehmen, die darauf abzielen, den Benutzern mehr Auswahlmöglichkeiten zu bieten und hohe Strafen zu verhängen, wenn sie sich nicht daran halten.

Das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof, dem höchsten Gericht der EU, angefochten werden, aber nur aus rechtlichen Gründen.

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