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Valve startet Steam Families zur Vereinigung von Spielerbibliotheken und Elternkontrollen

Valve hat mit Steam Families eine neue (und alte) Reihe von elterlichen Kontroll- und familienbezogenen Funktionen eingeführt.

Unter Families können mehrere Accounts Spiele aus den Bibliotheken der anderen spielen, auch wenn der ursprüngliche Besitzer gerade spielt. Die Funktion erweitert das Account-Sharing auf eine bedeutende Weise und kann sich auf die Verkaufszahlen und Spielerzahlen eines Spiels auswirken.

Entwickler haben die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Spiel Family Sharing ermöglichen soll. Wenn aktiviert, können bis zu sechs Familienmitglieder und genehmigte Gäste ein Spiel spielen, mit ihrem eigenen individuellen Fortschritt.

Sollte eine Family-Bibliothek mehrere Kopien eines Spiels haben, kann jedes Mitglied es gleichzeitig spielen. Eine Liste der aktuellen Sharing-fähigen Titel finden Sie hier.

Derzeit in der Beta-Phase dient Steam Families als eine Möglichkeit, die Spiele in der Spielerfamilien-Bibliothek zu verwalten. Es ersetzt (und kombiniert) effektiv Family Sharing und Family View.

Steam Families legt die Entscheidungen von Kinderspielern in die Hände der Eltern

Was die elterlichen Kontrollen betrifft, können erwachsene Familienmitglieder wählen, welche Spiele von jüngeren Kindern gespielt werden dürfen, zusammen mit ihrer erlaubten Spielzeit pro Tag/Stunde und dem Zugriff auf den Steam Store.

Wenn ein Kind mehr Spielzeit oder zusätzliche Funktionen anfordert, können erwachsene Mitglieder diese Anfragen genehmigen oder ablehnen, entweder auf ihrem Computer oder in der Steam Mobile-App.

Erwachsene können auch ein Spiel genehmigen oder ablehnen, das ihr Kind zu kaufen versucht. Die Funktion kann Eltern besonders dabei helfen, unerwartete Gebühren für Ingame-Kosmetika oder Mikrotransaktionen zu vermeiden.

Valves FAQ zu Steam Families kann hier gelesen werden. Interessierte Parteien können das System während seiner Beta-Phase testen, indem sie sich über das Einstellungsmenü zur Beta-Teilnahme anmelden.

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